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Règlements G.D. du 06/05/2010 sur les Adm. Serv. Secours

Loi du 12/05/2004 sur les Adm. Serv. Secours





Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Was tun nach einem Brand ?
Wenn nach einem Brand die Feuerwehr wieder einrückt, bleiben die Bewohner oft mit einer rußverschmutzten Wohnung zurück. Sie wissen dann häufig nicht, wie sie sich zu verhalten haben und was sie mit dem Brandschutt anfangen sollen. Für diesen Fall hält die Feuerwehr Junglinster ein Faltblatt bereit, welches den Betroffenen nach einem Einsatz überreicht wird.



Das Faltblatt basiert auf einem Muster der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (www.vfdb.de).

Was kostet ein Feuerwehreinsatz ?
Die Kosten welche für einen Bürger durch einen Feuerwehreinsatz in der Gemeinde Junglinster enstehen können, wurden am 18. Oktober 2003 vom Gemeinderat in einem Reglement festgehalten



Brandeinsätze und Notfalleinsätze zur Rettung von Menschen oder Tieren sind grundsätzlich kostenfrei, es sei denn, es handelt sich um einen böswilligen Alarm oder um fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung.

Alle andere Einsätze sind kostenpflichtig. Über die Wahl der Mittel entscheidet einzig und allein die Feuerwehr Junglinster. Das in der Tabelle unter Punkt C.) aufgeführte Material bedeutet nicht, dass diese Gerätschaften beim Einsatzzentrum ausgeliehen werden können, sondern lediglich, dass falls im Rahmen eines Einsatzes dieses Material für einen längeren Zeitraum zur Verfügung gestellt wird, diese Leihgabe nach angegebenen Tarif verrechnet wird. Die erste Einsatzstunde wird immer ganz verrechnet, auch wenn der Einsatz weniger lang gedauert hat. Darüber hinaus wird jede angefangene halbe Stunde verrechnet.

Die Rechnung wird vom Einnehmer der Gemeinde Junglinster auf Grund der vom Einsatzzentrum übermittelten Angaben ausgestellt.